Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft und macht damit Barrierefreiheit im digitalen Raum zur gesetzlichen Pflicht. Wir informieren Sie darüber, was das für Sie bedeutet und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Je digitaler die Welt wird, desto entscheidender ist es, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen haben. Doch noch immer stoßen viele Nutzer mit Behinderungen auf Hürden im digitalen Raum. Hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an: Es sorgt dafür, dass digitale und physische Angebote barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Unternehmen aller Größen, die digitale Plattformen oder Dienstleistungen anbieten. Wer sich jetzt mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzt, schafft nicht nur Chancengleichheit, sondern profitiert von einer erweiterten Zielgruppe und erhöhter Nutzerzufriedenheit. In diesem Artikel erfahren Sie, was das BFSG genau bedeutet, wen es betrifft und wie Sie Ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten können.

Warum Barrierefreiheit im digitalen Zeitalter unverzichtbar ist

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist nicht nur ein Gebot der Fairness und Inklusion, sondern wird für viele Unternehmen bald zur gesetzlichen Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 um und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen zugänglich für Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Das Gesetz tritt schrittweise bis 28. Juni 2025 in Kraft. Wer sich jetzt vorbereitet, stellt sicher, dass alle Nutzer optimal erreicht werden – und vermeidet rechtliche Konsequenzen.

Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG betrifft sowohl digitale als auch physische Produkte und Dienstleistungen. Hier einige Beispiele, die in den Anwendungsbereich fallen:

  1. Digitale Angebote:
  • Websites und Online-Shops
  • Mobile Apps
  • E-Books
  • Streaming- und Kommunikationsdienste
  1. Physische Produkte:
  • Smartphones, Tablets und Computer
  • Geldautomaten und Ticketautomaten
  1. Dienstleistungen:
  • E-Commerce-Transaktionen
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Personenverkehrsdienste (z. B. Ticketkauf und Fahrgastinformationen)

Wenn Ihr Unternehmen in diesen Bereichen tätig ist, sollten Sie dringend prüfen, ob Ihre digitalen Angebote bereits barrierefrei sind.

Wer ist vom Barrierefreiheitsgesetzt ausgenommen?

Nicht alle Unternehmen und Dienstleistungen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen. Es gibt gezielte Ausnahmeregelungen, um kleinere Betriebe oder bestimmte Szenarien zu berücksichtigen, in denen eine barrierefreie Umsetzung unverhältnismäßig oder technisch nicht realisierbar ist.

  1. Kleine Unternehmen:
    Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von den Regelungen des BFSG ausgenommen. Diese Ausnahme soll kleinere Betriebe vor möglichen finanziellen und technischen Überforderungen schützen. Trotzdem ist es auch für diese Unternehmen empfehlenswert, digitale Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
  2. Unverhältnismäßige Belastungen:
    Falls die Umsetzung der Barrierefreiheit zu einer unverhältnismäßigen finanziellen oder organisatorischen Belastung führt, können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von den Anforderungen befreit werden. Hierbei müssen sie jedoch nachweisen, dass die Barrierefreiheit nicht mit vertretbarem Aufwand zu erreichen ist.
  3. Bestimmte Inhalte oder Dienstleistungen:
    Inhalte oder Dienstleistungen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erstellt wurden und nicht wesentlich geändert werden, können ebenfalls von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen sein. Dazu gehören beispielsweise ältere digitale Produkte, die technisch nicht ohne erheblichen Aufwand angepasst werden können.

Trotz dieser Ausnahmen ist es natürlich für jedes Unternehmen zukunftsweisend, digitale Angebote so inklusiv wie möglich zu gestalten. Barrierefreiheit erhöht nicht nur die Reichweite und Benutzerfreundlichkeit, sondern stärkt auch das Image und die Rechtssicherheit.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, digitale Inhalte vollständig und ohne Hürden zu nutzen. Dabei geht es nicht nur um körperliche oder sensorische Behinderungen wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, sondern auch um kognitive oder motorische Einschränkungen. Eine barrierefreie Website verbessert das Nutzererlebnis für alle Menschen, nicht nur für Personen mit Behinderungen. Sie bietet bessere Usability, stärkt die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und reduziert rechtliche Risiken. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, schaffen eine inklusive und zukunftssichere digitale Präsenz.

Was sind die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit?

Das Gesetz orientiert sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf dem Niveau AA. Die wichtigsten Anforderungen sind:

Wahrnehmbarkeit: Inhalte und Funktionen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern erfasst werden können.

  • Klare Alternativ-Texte für Bild: Blinde oder sehbehinderte Nutzer sollten Bilder durch Screenreader erfasst bekommen.
  • Bildunterschriften & Teaser im Text
  • Zahlen im Bild sollten nochmal im HTML-Tabellen erklärt werden
  • Farben & Kontraste sollten anpassbar sein, um die Lesbarkeit zu verbessern
  • Inhalte sollten für Nutzer mit Sehschwächen anpassbar sein (z. B. durch Vergrößerung der Schrift).

Bedienbarkeit: Die Website muss vollständig und intuitiv bedienbar sein, auch ohne Maus.

  • Tastatur-Steuerung, um durch die Inhalte zu navigieren.
  • Fokus-Indikatoren, um zu zeigen, welche Elemente aktuell ausgewählt sind.
  • Vermeidung von Zeitlimits, um Nutzern mit langsameren Reaktionen genügend Zeit zu geben.

Verständlichkeit: Die Inhalte sollten klar und einfach strukturiert sein.

  • Klare Struktur & leicht verständlichen Texten mit klaren Überschriften und kurzen Absätzen.
  • einfache Navigation & klare Menüpunkte, um die Orientierung zu erleichtern.
  • Videos mit Transkription & Untertiteln, um Inhalte für hörgeschädigte Nutzer zugänglich zu machen.

Robustheit: Eine barrierefreie Website sollte auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Technologien funktionieren.

  • Responsives Design, das sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpasst.
  • Sauberer HTML-Code und die Nutzung von ARIA-Attributen, um Assistenztechnologien wie Screenreader zu unterstützen.

Mit diesen Anforderungen soll die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden, damit jeder, egal welche Einschränkung er oder sie hat, den gleichen Zugang zu digitalen Informationen und Services hat.

Welche Vorteile hat Barrierefreiheit für Unternehmen?

Barrierefreiheit bietet nicht nur Vorteile für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Unternehmen selbst:

  • Erweiterte Zielgruppen: Barrierefreie Websites sind für alle zugänglich, wodurch neue Kundengruppen erschlossen werden.
  • SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites sind oft besser für Suchmaschinen optimiert, da klare Strukturen und alternative Texte zu einer besseren Indexierung führen.
  • Bessere Usability: Eine zugängliche Website verbessert das Nutzererlebnis für alle Besucher, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
  • Rechtssicherheit: Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, minimieren das Risiko von Klagen und Bußgeldern.

Zeit zum Handeln: Frist bis 2025

Die Frist zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes endet am 28. Juni 2025. Für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Umsatz von unter 2 Millionen Euro gibt es zwar Ausnahmeregelungen, dennoch lohnt es sich für jedes Unternehmen, digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, kann die notwendigen Anpassungen schrittweise und ohne Zeitdruck vornehmen. Denn Barrierefreiheit ist nicht einfach ein „Zusatz-Feature“, sondern ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit digitaler Angebote.

Ist Ihre Website bereit für die Anforderungen des BFSG?

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Welt gegangen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfordert Know-how und eine genaue Analyse bestehender Websites und digitaler Angebote. Lassen Sie Ihre Website jetzt auf Barrierefreiheit prüfen und identifizieren Sie Optimierungspotenziale.

Als E-Commerce-Agentur stehen wir unseren Kunden im Online-Handel natürlich zur Seite und unterstützen sowohl in der Beratung, Umsetzungsplanung als auch in der Implementierung aller Anforderungen.

Über den Autor
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Über den Autor

Sophia Spiller ist Professional Online-Redakteurin bei der clicks digital GmbH. Nach ihrem Germanistik-Studium an der TU Dresden absolvierte sie ein Redaktionsvolontariat bei einem Stadtmagazin in Leipzig und schreibt nun voller Tatendrang Texte für das Online Marketing. Ansonsten ist sie gern in der Natur unterwegs und interessiert sich fürs Theater, Backen und Nähen.

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