Google gab kürzlich bekannt, dass die Mobilfreundlichkeit von Webseiten weiterhin zu steigern sei. Eine gute Nutzererfahrung hat jederzeit oberste Priorität. Aus diesem Grunde werden ab kommendem Jahr Seiten mit großen Popups und Unterbrechungswerbung („Interstitials“) im Ranking herabgestuft. Popups und Werbung müssen künftig „unaufdringlich“ gestaltet sein.

Die Gründe für das neue Update

Immer mehr Internetnutzung findet über das Mobiltelefon statt. Nach den mobilfreundlichen Updates von Google im Mai diesen Jahres kommt am 17. Januar 2017 ein weiteres Update hinzu, das den Nutzern entgegenkommen soll. Schließlich nutzen immer noch viele Websites große Popups und Werbebanner, die den Nutzern zur Last fallen und ihn von der eigentlichen Suchintension entfernen.

Um den Nutzern die Suchergebnisse zu liefern, die sie auch sehen wollen, wird Google künftig Websites in ihrem Ranking abstrafen, sofern diese sich nicht nach dem Update richten.

Was wird abgestraft?

Seiten mit Popups, die eine bestimmte Größe überschreiten, als auch sogenannte Unterbrecherwerbung (Interstitials) werden abgestraft. Genauer sieht Google das wie folgt vor:

  • Popups, die den Hauptinhalt des Displays verdecken und beim Aufrufen der Website oder beim Hinunterscrollen auftauchen
  • Unterbrecherwerbung, die erscheint, bevor der Nutzer Zugang zu den gesuchten Inhalten bekommt
  • Werbung, welche einen Großteil des Bildschirms ausfüllt und weggescrollt werden muss

Webseitenbetreiber, die momentan diese Art von Werbung nutzen, sollten über dessen Einsatz nachdenken, um nicht an Position in den mobilen Suchergebnissen einzubüßen.

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Nicht erlaubte Popups und Werbung: (1) Den Inhalt überdeckendes Popup. (2) Unterbrecherwerbung, an der erst vorbeigescrollt werden muss. (3) Zu große Werbebanner, die unscheinbar zu schließen sind und den gesamten Inhalt verdecken. (Screenshot: Google)

Was ist weiterhin erlaubt?

In einzelnen Fällen sind Popups jedoch weiterhin gestattet. Hierzu hat Google einige Richtlinien bekannt gegeben, an die sich gehalten werden sollte:

  • Popups, die aus rechtlichen Gründen vorgeschrieben sind, wie der Hinweis auf Cookies
  • Popups, die Login-Dialoge enthalten oder nach einer Altersverifizierung fragen
  • Werbebanner, die nur einen kleinen Teil des Bildschirms einnehmen und leicht wegzuklicken sind

Wie groß der Bildschirmanteil ist, der von Werbebannern überdeckt werden darf, gibt Google derzeit nicht bekannt. Lediglich eine Richtlinie, dass diese Banner in etwa so groß sein dürfen, wie die Aufforderung zur Installation einer App, wie es Chrome oder Safari unterstützt.

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Erlaubte Popups und Werbebanner: (1) Der Hinweis auf Cookies. (2) Popups, die das Alter abfragen. (3) Kleine Werbebanner. (Screenshot: Google)

Mobile-Friendly-Labels werden entfernt

Das Mobile-Friendly-Label in den Suchergebnissen von Google wird künftig ebenso nicht mehr ausgegeben. Google bezweckt damit, die Suchergebnisse nicht mit unnötigen Informationen zu versehen, wenn doch ohnehin fast alle Websites mobilfreundlich sind. Die Frage, die damit zurückbleibt ist: Werden dann überhaupt noch „mobilunfreundliche“ Seiten in Zukunft in den Suchergebnissen auftauchen?

Fazit: mobilfreundlich sein und Ranking sichern

Wer auch künftig Suchmaschinen-Traffic mobiler Nutzer erreichen möchte, muss relevanten Content liefern und übergroße Popups und Werbebanner vermeiden. Wie stark herabgestuft wird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Sicher ist, dass Seiten, die einen relevanten Inhalt für die Suchanfrage des Nutzers stellen, weiterhin ranken werden. Das neue Usersignal ist nur eines der vielen Signale, die eine Platzierung in den Google Suchergebnissen ausmacht.

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