Nach der DSGVO ist vor dem neuen Verpackungsgesetz? Diesen Eindruck bekommt man zumindest, wenn man Fragen und Kommentare verunsicherter Händler zu diesem Thema im Netz liest. Unser Beitrag zeigt Ihnen, ob das Gesetz für Sie relevant ist und was Sie jetzt tun müssen.

Was regelt das neue Verpackungsgesetz?

In der bisher gesetzlich verankerten Verpackungsverordnung (VerpackV) befinden sich laut Gesetzgeber zu viele Schlupflöcher. Die Händler sollen mit der neuen Regelung noch stärker in die Pflicht genommen werden, die Verwendung von wiederverwendbaren Verpackungen voranzutreiben bzw. auch überflüssigen Verpackungsmüll zu reduzieren. Deswegen gibt es auch die neu geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister, die als Kontroll- wie Organisationseinrichtung dienen soll.

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde im Mai 2017 verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz für Sie als Onlinehändler?

Sobald Sie in Deutschland Waren verkaufen oder nach Deutschland einführen, die systembeteiligte Verpackung im Sinne des Gesetzes sind, sind Sie verpflichtet sich bei der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Die Pflicht gilt nur dann, wenn Sie diese Verpackungen inklusive Füllmaterial erstmalig sowie gewerbsmäßig in den Verkehr bringen.

Und was sind nun diese systembeteiligten Verpackungen? Unter das Gesetz fallen Produktverpackungen, Versandverpackungen und Versandmaterial wie Klebeband, Luftpolsterfolie oder Füllmaterial. Dabei ist es egal, wie groß die Menge der in den Verkehr gebrachten Verpackungen ist. Die Registrierung ist zudem notwendig, um sich bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt oder Landbell zu beteiligen.

Wie müssen Sie jetzt konkret vorgehen?

  1. Prüfen und registrieren

Informieren Sie sich auf der Seite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Hier finden Sie auch eine Checkliste für die Registrierung. Diese muss persönlich erfolgen, sie ist zudem kostenfrei und wird öffentlich gemacht. Das Verpackungsregister LUCID ist seit Anfang September online und Sie können hier die relevanten wie geforderten Daten eingeben.

  1. Anmeldung bei einem dualen System

Mit Ihrer Registrierungsnummer können Sie sich nun bei einem dualen System anmelden. Dabei richten Sie sich einen persönlichen Bereich zum Beispiel beim Grünen Punkt ein und geben dann Ihre Registrierungsnummer ein.

  1. Datenweitergabe an die Zentrale Stelle

Der Zentralen Stelle müssen Sie dann nur noch melden, bei welchem System die Beteiligung vorgenommen wurde, für welchen Zeitraum und wichtig sind auch die Materialart und die Masse der beteiligten Verpackungen.

Welche Konsequenzen erwarten Sie bei der Umgehung des Gesetzes?

Wenn Sie sich nicht registrieren, dürfen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht in den Umlauf bringen. Bei Verstößen gegen dieses Gesetz drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro. Da die alte, derzeit noch geltende, Verpackungsverordnung eine Abmahnwelle nach sich zog, kann man davon ausgehen, dass dies bei Nichteinhaltung auch bei diesem Gesetz der Fall sein wird. Zumal alle Registrierungen durch die Zentrale Stelle veröffentlicht werden und so für jeden einsehbar sind.

Weiterführende Informationen

Wir haben für Sie noch einmal abschließend ein paar wertvolle Links zusammengestellt, wo Sie weitere Informationen finden. Zusätzlich dazu können Sie natürlich auch Ihre Fragen per Mail an anfrage@verpackungsregister.org senden.

Informatives Erklärvideo vom Grünen Punkt:

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Blogbeitrag auf shopbetreiber-blog.de (in den Kommentaren gibt es weitere Informationen)

Ausführlicher Leitfaden für Online-Händler der IT-Recht Kanzlei München

In eigener Sache: Die juristischen Hinweise sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Alle Auskünfte sind unverbindlich. Individuelle rechtliche Fragen können nicht beantwortet werden, da dies einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bedeuten würde.

Über den Autor
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Über den Autor

Herbert Buchhorn ist Geschäftsführer der clicks digital GmbH, einer der führenden Performance Marketing Agenturen mit Sitz in Dresden und Projektbüros in Berlin, München und Köln. Als gefragter Marketingexperte betreut er mit seinem Team nationale wie internationale Onlineprojekte von Unternehmen unterschiedlichster Branchen.

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